Nach über zwei Jahren billigt der Stadtrat nun drei neue Bauvorhaben am westlichen Ortsrand von Frankenhofen und ändert dementsprechend den Flächennutzungs- und Landschaftsplan.
In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die noch gegebenen Fördermöglichkeiten soll die Sanierung der Abwasserbeseitigung des Ortsteils Frankenhofen bis Ende 2005 fertiggestellt sein (siehe Abwasser & Pflanzenkläranlage). Bis dahin gelten die bestehenden Regeln:
Bekanntmachung: Vollzug der Wassergesetze (Stand 01.08.2002)
Bezeichnete Gebiete nach Art. 17a Abs. 1 Nr. 3b bzw. Nr. 2b BayWG – Stadt Bad Wörishofen
Die Stadtteile Frankenhofen, Hartenthal, Obergammenried, Schlingen, Schöneschach und Untergammenried werden als bezeichnete Gebiete nach Art. 17a Abs. 1 Nr. 2b BayWG bekanntgegeben.
Folgende Anforderungen werden an die Entsorgung des häuslichen Abwassers von Einzelanwesen gestellt, die nicht an kommunale Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen sind: In den Stadtteilen Frankenhofen und Schlingen ist das Abwasser vor Einleitung in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser in einer Mehrkammer-Ausfaulgrube nach DIN 4261 Teil 1 und den TRKleinkläranlagen mechanisch vorzubehandeln.
Ausnahme: In allen angeführten Stadtteilen darf das Abwasser landwirtschaftlicher Betriebe mit Güllebewirtschaftung nach Vorreinigung in einer Mehrkammer-Ausfaulgrube nach DIN 4261 Teil 1 und den TRKleinkläranlagen in die Güllegrube eingeleitet werden, sofern ein zusätzliches Grubenvolumen von mindestens 12,5 m³ pro Person vorhanden ist.
Die Bekanntmachung des Landratsamtes Unterallgäu der bezeichneten Gebiete der Stadt Bad Wörishofen nach Art. 17a Abs. 1 Nr. 2b BayWG (KABl. Nr. 41/2001) vom 25.09.2001 wird aufgehoben.
Mindelheim, 24.02.2003 (KABl. Nr. 10/2003) – entnommen aus: www.unterallgaeu.de